Pflege für jede Situation
Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege beinhaltet alle Tätigkeiten, die unsere speziell dafür qualifizierten Mitarbeiterinnen auf ärztliche Verordnung hin durchführen. Dazu gehören Untersuchungen und therapeutische Massnahmen wie:
- Puls- und Blutdruckmessungen,
- Bestimmen der Zuckerwerte in Blut und Urin,
- Richten und Verabreichen von Medikamenten,
- Durchführen von Schmerztherapien,
- Verabreichen von Injektionen und Infusionen,
- Wundversorgung und Verbandwechsel,
- Anlegen stützender und stabilisierender Verbände,
- Katheterisierung der Harnblase zum Ableiten des Urins
- verordnetes Hauteinreiben und vieles mehr.
Die Leistungen der Behandlungspflege sollen pflegebedürftige Menschen bei der Heilung oder Linderung der Krankheit unterstützen oder die Verschlimmerung der Erkrankung verhindern. Sie werden von den Krankenkassen bezahlt oder rückerstattet.
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören alle Leistungen, die pflegebedürftige Personen bei der alltäglichen Pflege unterstützen. Dazu zählen sämtliche Massnahmen, die eine grundlegende Versorgung sicherstellen, beispielsweise Hilfe bei:
- der Ernährung (z. B. Vorbereiten der täglichen Mahlzeiten, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme),
- der Körperpflege (z. B. Waschen, Mundhygiene, Haarpflege),
- der Kader Mobilität im eigenen Zuhause (z. B. Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen und Zubettgehen oder beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen),örperpflege (z. B. Waschen, Mundhygiene, Haarpflege),
- beim Toilettengang (z. B. Reichen und Entleeren der Bettpfanne, Reinigen des Katheters).
Ausserdem gehört es zur Grundpflege, Folgeerkrankungen wie Verdauungsproblemen, Hauterkrankungen, Pilzinfektionen und Lungenentzündungen vorzubeugen. Das lässt sich beispielsweise durch eine gewissenhafte Körperpflege, Eincremen und regelmässiges Umbetten erreichen. Auch für diese Leistungen kommt die Krankenkasse auf.
Akut- und Übergangspflege
Nach einem Spitalaufenthalt kann für Patienten ein vorübergehend erhöhter Pflegeaufwand bestehen, der ihnen ohne entsprechende Hilfe eine Rückkehr in die häusliche Umgebung erschweren oder unmöglich machen würde. In diesem Fall können Spitälärzte direkt im Anschluss an die Krankenhausbehandlung eine Akut- und Übergangspflege (AÜP) anordnen, die ihre Patienten bei der Wiedererlangung der Selbstständigkeit unterstützt.
Die Akut- und Übergangspflege ist im Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung verankert. Sie ist auf maximal 14 Tage begrenzt und nicht verlängerbar. Finanziert wird die AÜP zu 55 Prozent durch die jeweilige politische Gemeinde und zu 45 Prozent durch die Krankenversicherung des Patienten.
Individuelle Pflege für Sie zugeschnitten
Wir sind in unserer Region besonders gut vernetzt. Daher können wir unseren Klienten neben unserem regulären Pflegedienstspektrum folgende Zusatzleistungen anbieten