Pflege für jede Situation

Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege beinhaltet alle Tätigkeiten, die unsere speziell dafür qualifizierten Mitarbeiterinnen auf ärztliche Verordnung hin durchführen. Dazu gehören Untersuchungen und therapeutische Massnahmen wie:

Die Leistungen der Behandlungspflege sollen pflegebedürftige Menschen bei der Heilung oder Linderung der Krankheit unterstützen oder die Verschlimmerung der Erkrankung verhindern. Sie werden von den Krankenkassen bezahlt oder rückerstattet.

Grundpflege

Zur Grundpflege gehören alle Leistungen, die pflegebedürftige Personen bei der alltäglichen Pflege unterstützen. Dazu zählen sämtliche Massnahmen, die eine grundlegende Versorgung sicherstellen, beispielsweise Hilfe bei:

Ausserdem gehört es zur Grundpflege, Folgeerkrankungen wie Verdauungsproblemen, Hauterkrankungen, Pilzinfektionen und Lungenentzündungen vorzubeugen. Das lässt sich beispielsweise durch eine gewissenhafte Körperpflege, Eincremen und regelmässiges Umbetten erreichen. Auch für diese Leistungen kommt die Krankenkasse auf.

Akut- und Übergangspflege

Nach einem Spitalaufenthalt kann für Patienten ein vorübergehend erhöhter Pflegeaufwand bestehen, der ihnen ohne entsprechende Hilfe eine Rückkehr in die häusliche Umgebung erschweren oder unmöglich machen würde. In diesem Fall können Spitälärzte direkt im Anschluss an die Krankenhausbehandlung eine Akut- und Übergangspflege (AÜP) anordnen, die ihre Patienten bei der Wiedererlangung der Selbstständigkeit unterstützt.

Die Akut- und Übergangspflege ist im Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung verankert. Sie ist auf maximal 14 Tage begrenzt und nicht verlängerbar. Finanziert wird die AÜP zu 55 Prozent durch die jeweilige politische Gemeinde und zu 45 Prozent durch die Krankenversicherung des Patienten.

Individuelle Pflege für Sie zugeschnitten

Wir sind in unserer Region besonders gut vernetzt. Daher können wir unseren Klienten neben unserem regulären Pflegedienstspektrum folgende Zusatzleistungen anbieten